Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Eltete TPM Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

1. Gültigkeitsumfang

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Bedingungen“) gelten für den Verkauf und die Lieferung von Transport-Verpackungs-Lösungen durch Eltete TPM Ltd., Finnland („Verkäufer“) an seine Kunden („Käufer“), sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes in Bezug auf die Gesamtheit oder einen Teil der hier aufgeführten Bestimmungen vereinbart wurde.

Diese Bedingungen haben Vorrang vor anderen und zusätzlichen Bedingungen, die in einem Bestellformular oder einem anderen Dokument oder einer Korrespondenz des Käufers enthalten sein können oder auf die verwiesen wird, und keine Ergänzung, Änderung oder Ersetzung dieser Bedingungen sind für den Verkäufer verbindlich oder sind Teil eines Vertrages zwischen den Parteien, es sei denn, sie werden von einer im Namen des Verkäufers zur Unterzeichnung berechtigten Person ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Der Verkäufer weist die Anwendbarkeit der (allgemeinen oder spezifischen) Einkaufsbedingungen des Käufers oder anderer im Zusammenhang stehenden Bedingungen ausdrücklich zurück.

Der Käufer erkennt an, dass diese Bedingungen nicht für die Lieferung von Maschinen durch Eltete TPM Engineering gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

 

2. Aufträge

Jeder Auftrag, den der Käufer an den Verkäufer für ein bestimmtes Produkt sendet, wird im ausschließlichen Ermessen des Verkäufers angenommen. Ein verbindlicher Kaufvertrag („Vertrag“) zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer eine Auftragsbestätigung zugesandt hat, vorausgesetzt, dass der Käufer den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Änderungen nicht durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung widersprochen hat.

Eine Abweichung von bis zu 5% über oder unter der bestellten Menge gilt als zulässig. Der Käufer verpflichtet sich, die Lieferung von Produkten innerhalb dieser Grenzen ohne Widerspruch anzunehmen. Die Rechnungen werden an die gelieferte Menge angepasst.

 

3. Lieferung ​

​Hält der Verkäufer die vereinbarte Liefer-(Lade-)zeit nicht ein, so hat der Verkäufer den Käufer schriftlich über den Grund der Verzögerung zu informieren und eine neue Liefer-(Lade-)zeit festzulegen.

Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer durch verspätete Lieferung entstehen. Ungeachtet der Bestimmungen in Klausel 6 über die Eigentumsübertragung trägt der Käufer alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte ab dem Zeitpunkt der Lieferung gemäß Klausel 4.

Verzögert sich eine Lieferung oder Teillieferung durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers bezüglich des Beginns der Arbeiten oder der rechtzeitigen Ausführung anderer Funktionen zum Zweck der fristgerechten Ausführung der Lieferung, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu kündigen.

Ein solcher Rücktritt kann nur erfolgen, wenn die Verzögerung für den Käufer von erheblicher Bedeutung ist und der Verkäufer dies erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Der Käufer kann den Vertrag nicht kündigen, wenn er zuvor einer verzögerten Lieferzeit nach Mitteilung des Verkäufers nicht widersprochen hat. Hat der Käufer einen solchen Widerspruch erhoben, so ist dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung einzuräumen. Diese Klausel enthält die alleinige Haftung des Verkäufers für die Verzögerung der Lieferung, der Verkäufer haftet nicht für andere Schäden, Gewährleistungen oder andere Belastungen, die sich aus der verzögerten Lieferung ergeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Nimmt der Käufer die Produkte nicht zum vereinbarten Termin ab, so haftet er für alle mit der Lieferung verbundenen Kosten, als ob die betreffenden Produkte zum vereinbarten Termin geliefert worden wären. Wenn der Verkäufer noch im Besitz der Produkte ist, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Lagerung der Produkte auf Risiko und Kosten des Käufers vornehmen. Der Verkäufer kann auch vom Vertrag zurücktreten und vom Käufer Schadensersatz verlangen.

 

4. Zahlungsverzug

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage netto.

Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a., gerechnet ab Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung gemäß Auftragsbestätigung zu verlangen. Eventuelle Teilzahlungen werden in der Berechnung der Verzugszinsen berücksichtigt.

Zahlt der Käufer den Kaufpreis oder andere Zahlungen nicht fristgerecht, kann der Verkäufer die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einstellen, bis alle offenen Zahlungen beglichen sind. Wenn der Käufer nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung(en) die Zahlung leistet, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Verkäufer hat Anspruch auf die vollständige Bezahlung der Produkte, auch wenn die Lieferung nicht vollständig erfolgt ist. Der Verkäufer hat auch Anspruch auf Verzugszinsen und Vergütung des durch die Nichtzahlung entstandenen Schadens.

Sofern in den Lieferbedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne Steuern, Zölle und andere Abgaben. Die Zahlung aller dieser Steuern und Abgaben obliegt dem Käufer. Wenn der Verkäufer nach geltendem Recht verpflichtet ist, diese Steuern vom Käufer einzuziehen, kann er diese zahlen und den Betrag seiner Rechnung zufügen.

 

5. Zahlung, Steuern und Verzugszinsen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage netto.

Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a., gerechnet ab Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung gemäß Auftragsbestätigung zu verlangen. Eventuelle Teilzahlungen werden in der Berechnung der Verzugszinsen berücksichtigt.

Zahlt der Käufer den Kaufpreis oder andere Zahlungen nicht fristgerecht, kann der Verkäufer die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einstellen, bis alle offenen Zahlungen beglichen sind. Wenn der Käufer nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung(en) die Zahlung leistet, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Verkäufer hat Anspruch auf die vollständige Bezahlung der Produkte, auch wenn die Lieferung nicht vollständig erfolgt ist. Der Verkäufer hat auch Anspruch auf Verzugszinsen und Vergütung des durch die Nichtzahlung entstandenen Schadens.

Sofern in den Lieferbedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne Steuern, Zölle und andere Abgaben. Die Zahlung aller dieser Steuern und Abgaben obliegt dem Käufer. Wenn der Verkäufer nach geltendem Recht verpflichtet ist, diese Steuern vom Käufer einzuziehen, kann er diese zahlen und den Betrag seiner Rechnung zufügen.

 

6. Eigentumsübertragung und Eigentumsvorbehalt

Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die in den Produkten oder in den Verpackungslösungen enthaltenen geistigen Eigentumsrechte sind niemals Teil eines Vertrages und bleiben immer das alleinige Eigentum des Verkäufers.

 

7. Haftung für Mängel

Der Verkäufer repariert oder ersetzt, nach eigenem Ermessen, innerhalb von drei (3) Monaten nach Anlieferung fehlerhafte

Produkte kostenlos, oder gewährt aufgrund der Nichtkonformität eine angemessene Entschädigung (vorausgesetzt der Preis wurde bezahlt und vom Verkäufer erhalten) sofern:

  1. die Mängel nicht (ganz oder teilweise) durch unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung, falsche Handhabung oder Überlastung verursacht wurden und
  2. die Mängel nach billigem Ermessen des Verkäufers ausschließlich auf einen Konstruktions-, Verarbeitungs-
    oder Materialfehler des Verkäufers zurückzuführen sind.

Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Produkte für einen bestimmten Zweck geeignet sind, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt.

Der Käufer ist nur dann berechtigt, Ansprüche wegen eines Mangels geltend zu machen, wenn er nachweisen kann, dass die Produkte fehlerhaft waren, als das Risiko für die Produkte vom Verkäufer auf den Käufer übergegangen ist

Die in dieser Klausel 7 genannten Verpflichtungen des Verkäufers setzen voraus, dass der Käufer den Verkäufer unverzüglich über etwaige Mängel informiert und die Produkte unverzüglich zur Verfügung stellt, wenn dies zur Korrektur vonnöten ist. Dem Verkäufer wird angemessene Gelegenheit gegeben, alle Reklamationen bezüglich der Produkte zu überprüfen, und es sind dem Verkäufer vor Prüfung und Genehmigung durch den Verkäufer sowie Erhalt schriftlicher Versandanweisungen des Verkäufers durch den Käufer keine Produkte zurückzusenden.

Die Haftung des Verkäufers im Falle eines Mangels beschränkt sich auf die Reparatur bzw. den Ersatz der Produkte (im Ermessen des Verkäufers), oder nach Wahl des Verkäufers auf die Gewährung einer angemessenen Entschädigung wegen der Nichtkonformität. Der Verkäufer haftet in keiner anderen Weise für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit einem Mangel entstehen.

Die maximale Haltbarkeitsdauer eines Erzeugnisses ist in der Produktspezifikation festgelegt.

 

8. Haftung für Schäden, die durch die Produkte verursacht werden

​Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für von den Produkten verursachte Schäden:

auf (bewegliche oder unbewegliche) Gegenstände oder Folgeschäden, die durch solche Schäden entstehen, während sich die Produkte im Besitz des Käufers befinden, oder
für vom Käufer hergestellte Produkte oder für Produkte, zu denen die Produkte des Käufers gehören.

Macht ein Dritter gegen den Verkäufer oder den Käufer einen Anspruch auf Vergütung von Verlusten oder Schäden im Sinne dieser Ziffer geltend, so ist die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

In keinem Fall, sei es aufgrund von Vertragsbruch, Garantie, Entschädigung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig, haftet der Verkäufer für entgangenen Gewinn, Umsatz, Geschäftsmöglichkeiten, Verträge, Gelegenheiten, Firmenwerte, Nutzung, Produktion, erwartete Einsparungen, Ausgaben, Kosten oder ähnliche Verluste; und/oder speziellen, Folge-, Neben-, indirekten, spekulativen, straf- oder exemplarischen Verlust oder Schaden, oder Ersatzansprüche der Kunden des Käufers für einen der vorgenannten Schadensfälle, und der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer gegen solche Ansprüche der Kunden des Käufers zu verteidigen und freizustellen.

 

9. Haftungsbeschränkung

Der vom Verkäufer an den Käufer im Zusammenhang mit einem bestimmten Vertrag zu zahlende Schadenersatz ist jederzeit auf den Wert der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten und bezahlten Produkte beschränkt.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen haftet der Verkäufer unter keinen Umständen für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder andere Folgeschäden und/oder indirekte Verluste, unbesehen der Ursache.

 

10. Rücksendungen

Die Produkte, die gemäß diesen Bedingungen repariert oder ersetzt werden sollen, werden vom Käufer auf Kosten und Verantwortung des Käufers an einen vom Verkäufer angegebenen Ort geschickt. Der Verkäufer hat die reparierten oder ersetzten Produkte an den ursprünglichen Lieferort oder, sofern die Fracht- und sonstigen Kosten die des ursprünglichen Lieferorts nicht überschreiten, an einen vom Käufer angegebenen Ort zu liefern.

 

11. Rechte an geistigem Eigentum

Der Käufer sichert zu und garantiert, dass die Produkte, die auf Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Anforderungen von Kunden des Käufers oder des Käufers oder eines anderen verbundenen Unternehmens basieren, keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen, und dass es keine sonstigen Beschränkungen gibt, die die Herstellung und/oder den Verkauf solcher Produkte verbieten würden. Wird dem Käufer eine solche mögliche Verletzung oder Einschränkung bekannt, hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
Ungeachtet des Vorstehenden hat der Käufer den Verkäufer stets von allen Kosten, Verlusten oder Schäden freizustellen, die sich aus Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren gegen den Verkäufer ergeben, soweit diese Ansprüche, Klagen oder Verfahren den Vorwurf erheben, dass Waren, die auf Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Anforderungen von Kunden des Käufers oder eines anderen Geschäftspartners des Käufers beruhen, ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten oder eine andere oben genannte Einschränkung verletzen.

 

12. Höhere Gewalt

Der Verkäufer ist von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen befreit, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, die nach Abschluss des Vertrages
infolge von Ereignissen entstanden ist, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Kriege, erklärte wie nicht-erklärte, Bürgerkriege, Unruhen, Revolutionen, Piraterie, Sabotageakte, Naturkatastrophen, Explosionen, Brände, Verlust an Maschinen, Boykotte, Streiks, Aussperrungen, Besetzungen von Fabriken und Geländen, Arbeitsniederlegungen, Beschlagnahmungen, Konfiszierungen, Embargos, Enteignungen, Ausfälle von Lieferanten oder Subunternehmern, Währungsbeschränkungen, Export- oder Importverbote, Ausfall geeigneter Transportmittel, allgemeine Rohstoffknappheit, Maschinenschäden, Rohstoffbeschränkungen, Einschränkungen der Energieversorgung.

Wenn höhere Gewalt den Käufer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindert, hat er die dem Verkäufer durch die Beschaffung und den Schutz der Produkte entstandenen Kosten zu erstatten.

Eine Partei, die sich in einer Situation höherer Gewalt befindet, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Beendigung eines solchen Umstandes zu informieren. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen kann jede Partei den Vertrag schriftlich kündigen, wenn sich die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt um mehr als sechs Monate verzögert.

 

13. Geltendes Recht und Streitbeilegung

​Die Beziehungen zwischen den Parteien sowie alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen finnischem Recht.

Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit ergeben, werden vor dem Bezirksgericht Helsinki, Finnland, entschieden.

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